Die Kfz-Versicherung kündigen - so geht’s

Der Run beginnt jährlich von Neuem. Mit Run ist natürlich der Wechsel beziehungsweise die Kündigung der Kfz-Versicherung gemeint. Pünktlich zum Sommerende wirbt quasi jede Versicherung um neue Fahrzeughalter und offeriert ihnen neue Versicherungsverträge. Für Autofahrer lohnt sich der Versicherungsvergleich der Autoversicherung, denn fast jede Versicherung erhöht jährlich die Prämien. Allerdings müssen auch Kfz-Halter bei der Kündigung ihrer Autoversicherung etwas beachten. So einfach ist es nämlich nicht, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Versicherungsnehmer müssen sich an Fristen für die Kündigung halten, mitunter das Sonderkündigungsrecht beachten und ein korrektes Kündigungsschreiben verfassen. Auf dieser Seite möchten wir Autohaltern helfen und über die Gegebenheiten rund um die Kündigung der Kfz-Versicherung und das Kündigungsschreiben aufklären.
 

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Die Kfz-Versicherung durch ein Kündigungsschreiben kündigen - geht es immer?

Jeder Vertrag bei einer Versicherung ist an eine Vertragslaufzeit gebunden. Davon ist natürlich auch die Kfz-Versicherung nicht ausgenommen. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen der Autoversicherung und, zum Beispiel, einer Rechtschutzversicherung. Denn die meisten Verträge der Kfz-Versicherung laufen am Ende eines Zeitjahres aus, enden also zum 31.12.. Heißt das jetzt für Versicherungsnehmer, dass sie überhaupt nichts machen müssen, sondern ohne ein Kündigungsschreiben einzureichen, einfach einen Vertrag bei einer neuen Versicherung unterschreiben können? Nein, denn das wäre zu einfach gedacht. Ohne eine Kündigung der Versicherung durch ein Kündigungsschreiben geht es nicht. Verzichtet ein Autofahrer darauf, seine Kfz-Versicherung rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In dieser Beziehung unterscheidet sich der Vertrag bei der Versicherung also in keiner Weise von anderen Verträgen. Dennoch brauchen Halter eines Kfz für das Kündigungsschreiben keine lange Kündigungsfrist beachten. Die Kündigungsfrist von der Autoversicherung läuft immer einen Monat, sodass das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11. beim Versicherer vorliegen muss. Hieraus ergibt sich auch, dass in den Wochen vor dem sogenannten Stichtag die Werbung der einzelnen Versicherer ihren Höhepunkt erreicht.
 
Allerdings sollten Kfz Halter unbedingt einen Blick in ihren Versicherungsvertrag werfen und die Vorgaben zur Kündigung durch ein Kündigungsschreiben studieren. Nicht jede Kfz-Versicherung endet zum Jahresende; es gibt Verträge, die erst im März oder April auslaufen. Liegt ein solcher Vertrag vor, können Versicherungsnehmer erst zum Ablauf des Vertrags durch ein Kündigungsschreiben kündigen und wechseln somit mitten im Jahr zu einer neuen Autoversicherung. An der Kündigungsfrist ändert sich jedoch nichts.

Die Kfz-Versicherung aufgrund besonderer Umstände kündigen

Fast jeder Verbraucher hat bereits einmal im Leben ein Schreiben von Vertragspartnern erhalten, die auf eine Beitragserhöhung hinweisen. Zumeist gehen diese Mitteilungen mit dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht einher. Genau dieses Sonderkündigungsrecht können Versicherungsnehmer auch bei ihrer Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen. Erhöht die Versicherung während des Vertragsverhältnisses die Versicherungsprämien, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag stets mit einer einmonatigen Frist durch ein Kündigungsschreiben kündigen. Der eigentliche Stichtag kommt in diesen Fällen nicht zur Geltung. Teilt die alte Kfz-Versicherung mit einem Schreiben am 15.11. mit, dass sich die Gebühren ab Januar erhöhen würden, darf der Versicherungsnehmer die Versicherung innerhalb der nächsten 30 Tage kündigen. Geht die Kündigung nun erst am 15.12. bei der Kfz-Versicherung ein, endet der Vertrag weiterhin zum 31.12. Dieses Sonderkündigungsrecht steht Versicherungsnehmern übrigens auch zu, wenn die Versicherung zu spät über die Beitragserhöhung informiert. In diesem Fall dürfen Kfz Halter sogar rückwirkend zum 31.12. kündigen, indem sie ein Kündigungsschreiben verfassen, dass einen Austritt aus der Versicherung zum 31.12. bekannt gibt.
 
Doch, was ist, wenn weder der Versicherungsvertrag endet, noch eine Beitragserhöhung ansteht, sondern der Fahrzeugbesitzer sein Kfz verkauft? Natürlich braucht ein Fahrzeughalter nicht für ein Fahrzeug zahlen, das er gar nicht mehr besitzt. Auch nun tritt das Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung in Kraft. Allerdings muss der Fahrzeughalter selbstständig aktiv werden. Sobald er das Fahrzeug beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgemeldet hat, muss er die Abmeldebestätigung mitsamt seiner Kündigung zum Versicherer schicken. Der Vertrag über die Kfz-Versicherung erlischt nun zum Tag der Fahrzeugrückmeldung und die überschüssig bezahlten Prämien erhält der Versicherungsnehmer zurück.

Was müssen Fahrzeughalter beim Kündigungsschreiben beachten?

Generell legt der Gesetzgeber fest, wie eine Kündigung bzw. das Kündigungsschreiben  auszusehen hat. Wenn auch einige Versicherer mittlerweile ein Kündigungsschreiben per E-Mail akzeptieren, sollten sich Versicherungsnehmer lieber an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Diese besagen, dass ein Kündigungsschreiben immer in Schriftform erfolgen muss - und eine Unterschrift enthalten müssen. Der einfachste, und zugleich sicherste, Weg ist der Postversand mit einem Zustellungsvermerk. Hierzu bietet sich ein simples Einschreiben an, immerhin kann der Kfz-Halter über die Sendungsverfolgung nachvollziehen, dass die Kündigung die Autoversicherung erreichte. Noch sicherer ist gewiss die Variante des Einschreiben-Rückscheins. Wenn ein Versicherungsnehmer es möchte, kann er das Kündigungsschreiben zusätzlich vor dem Postversand als Scan oder als Fax vorab an die Versicherung senden. Die Kündigung selbst sollte grundsätzlich folgende Inhalte aufweisen:
  • Versicherungsnummer
  • versichertes Fahrzeug
  • Kündigungsdatum
Die Angabe der Versicherungsnummer stellt sicher, dass die Autoversicherung die Kündigung direkt einem Vertragspartner zuordnen kann. Beziffert der Fahrzeughalter nun noch das Auto in dem Kündigungsschreiben und gibt das Kennzeichen an, schließt er Verwechslungen direkt aus. Gerade Fahrzeughalter, die mehrere Kfz über eine Kfz-Versicherung versichern, sind gut beraten, das Kennzeichen im Kündigungsschreiben anzugeben. Das Kündigungsdatum hingegen legt fest, zu welchem Zeitpunkt die Kfz-Versicherung beendet werden soll. Einen Kündigungsgrund braucht das Kündigungsschreiben hingegen nicht enthalten. Möchte der Versicherungsnehmer jedoch den Grund mitteilen, kann er sich natürlich auf die Beitragserhöhung oder einen anderen Wechselgrund beziehen. Bei der Stilllegung eines Kfz oder einer Beitragserhöhung ist es sogar sinnvoll, direkt auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.

Korrekt bei der Kündigung vorgehen

Da die Kfz-Versicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland gehört, dürfen Fahrzeughalter ein unversichertes Kfz nicht im Straßenverkehr führen. Daher empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben erst zu versenden, wenn der Vertrag bei einer neuen Autoversicherung steht. Unsicherheiten, Wartezeiten oder sonstige Schwierigkeiten mit der neuen Versicherung können somit von vornhinein ausgeschlossen werden. Um die Frist zum Kündigen auf keinen Fall zu verpassen, steht der Vergleich neuer Versicherungen natürlich rechtzeitig an. Ein guter Zeitpunkt ist, spätestens im Oktober mit dem Versicherungsvergleich zu beginnen und das Kündigungsschreiben vor dem Stichtag zu versenden. Auf unserer Seite unterstützen wir unsere Besucher hierbei und stellen nicht nur verschiedene Kfz-Versicherungen vor, sondern bieten gleichfalls einen praktischen Vergleichsrechner.